Ab dem 1. Januar 2026 führt die Bundesregierung einen staatlich subventionierten Industriestrompreis ein. Ziel ist es, besonders energieintensive Unternehmen zu entlasten, Abwanderung zu verhindern und Zeit für die Transformation zur klimaneutralen Produktion zu gewinnen.
Hintergrund: Deutsche Industriebetriebe leiden seit Jahren unter hohen Stromkosten – 2022 rund 35,7 ct/kWh, 2023 19,6 ct/kWh, im Januar 2025 noch immer etwa 18 ct/kWh. Für kleine und mittlere Industriebetriebe liegt der Durchschnittspreis 2025 bei 18,3 ct/kWh.
Der Industriestrompreis soll diese Belastung für einen eng definierten Unternehmenskreis senken – finanziert aus Bundeshaushalt bzw. dem Klima- und Transformationsfonds. Die erwarteten Kosten: rund 3–3,1 Mrd. Euro.
Laufzeit: 2026 bis 2028 (3 Jahre).
Auszahlung: Rückwirkend – d. h. Entlastung für 2026 wird typischerweise 2027 ausgezahlt.
Anspruchsberechtigt sind nur Unternehmen aus den energieintensiven Sektoren der KUEBLL-/Carbon-Leakage-Liste der EU. Dazu gehören u. a.:
Chemie- und Grundstoffindustrie
Aluminium-, Stahl- und Metallverarbeitung
Papierindustrie
Glas-, Zement- und Keramikproduktion
Teile des Maschinenbaus, Batteriezellen- und Halbleiterfertigung
Insgesamt geht es um grob 2.000 Unternehmen in Deutschland – also nur einen Bruchteil der Industrie, vor allem große und sehr stromintensive Player.
Die Logik folgt dem EU-Rahmen (CISAF):
Förderfähige Strommenge: Maximal 50 % des jährlichen Stromverbrauchs eines Unternehmens sind beihilfefähig.
Höhe der Beihilfe: Die Förderung entspricht 50 % des durchschnittlichen Großhandelsstrompreises (Base-Futures des Vorjahres) – aber der geförderte Preis darf nicht unter 50 €/MWh = 5 ct/kWh fallen.
Praktische Folge: Wenn der Großhandelspreis z. B. bei 8 ct/kWh liegt, wären 50 % davon 4 ct/kWh. Wegen der 5-ct-Untergrenze ergibt sich effektiv ein Zuschuss von 3 ct/kWh auf die geförderte Hälfte des Verbrauchs. Die häufig zitierte „5-Cent-Linie“ ist also eher ein Zielkorridor für die geförderte Teilmenge – keine Garantie, dass die gesamte Stromrechnung auf 5 ct/kWh sinkt.
Zur Laufzeit ist zudem eine Art Flex-Option geplant: Unternehmen können die förderfähige Strommenge über die drei Jahre unterschiedlich verteilen (z. B. im ersten Jahr mehr, später weniger), um Investitionen schneller anzustoßen.
Der Industriestrompreis ist kein „geschenkter Rabatt“, sondern an Bedingungen geknüpft:
Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden, z. B.:
Erneuerbare Eigenerzeugung (PV, Wind)
Energiespeicher (Batteriespeicher)
Lastmanagement und Nachfrageflexibilität
Effizienzmaßnahmen
Wer besonders stark in Nachfrageflexibilität investiert (z. B. Speicher, steuerbare Lasten), kann einen Bonus von 10 % auf die Beihilfe erhalten.
Nur Unternehmen der gelisteten Sektoren mit entsprechendem Stromverbrauch sowie Unternehmen, die nach einer Überprüfung die CISAF-Kriterien erfüllen, können den Industriestrompreis beantragen.
Wichtig: Für viele Unternehmen ist die reale Entlastung deutlich geringer, als der „5-Cent-Slogan“ suggeriert – weil
(1) nur 50 % des Verbrauchs gefördert werden,
(2) ein Teil des Zuschusses wieder investiert werden muss und
(3) Netzentgelte, Steuern und Abgaben weiterhin anfallen.
Klarer Fokus des Programms sind große energieintensive Industriebetriebe:
Stahl- und Chemiekonzerne
Glas- und Zementwerke
Papierfabriken
Hersteller von Batteriezellen und Halbleitern
In diesen Branchen macht Strom einen zweistelligen Prozentsatz der Bruttowertschöpfung aus, typischerweise bei >14 %, und der Jahresverbrauch liegt über 1 GWh – häufig eher im zweistelligen oder dreistelligen GWh-Bereich.
Parallel dazu beschließt die Regierung weitere Entlastungen, die breiter wirken, etwa:
Senkung der Stromsteuer für rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindestsatz ab 2026 (dauerhaft).
Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten (ca. 6,5 Mrd. €), die Netzentgelte im Schnitt um etwa 2 ct/kWhdämpfen sollen.
Viele mittelständische Industrie- und Gewerbebetriebe, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen (z. B. Teile des Maschinenbaus, viele Verarbeiter, Handwerk, Logistik, Handel, Dienstleister) haben keinen Zugang zum Industriestrompreis.
Verbände aus Handwerk und Mittelstand kritisieren genau das: Die „Großen Stromfresser“ bekommen ein eigenes Programm, während der breite Mittelstand weiter mit hohen Stromkosten leben muss.

Der Industriestrompreis stabilisiert einen kleinen, aber systemrelevanten Teil der Industrie.
Der breite Mittelstand bleibt trotz Stromsteuer- und Netzentgelt-Entlastungen im Kern bei zweistelligen Cent-Beträgen pro kWh – und damit in einem Umfeld hoher und volatiler Energiepreise.
Damit wird der Industriestrompreis 2026 für viele KMU eher zu einem Weckruf:
Wer nicht von staatlichen Subventionen aufgefangen wird, braucht eine eigene Energiestrategie, die unabhängig von kurzfristigen Förderprogrammen funktioniert.
Genau hier kommen Batteriespeicher ins Spiel.
Ein Batteriespeicher ersetzt keine Förderung – aber er senkt dauerhaft Kosten und macht Ihr Unternehmen planbarer, egal ob Sie vom Industriestrompreis profitieren oder nicht.
Der Strompreis setzt sich aus Energie, Netzentgelten und Steuern zusammen. Ein Speicher wirkt vor allem auf Energieund Netzentgelte:
Peak Shaving: Lastspitzen abfangen → geringere Leistungspreise.
Preis-Arbitrage: günstig laden, teuer entladen → niedrigerer Arbeitspreis.
Mehr Eigenverbrauch: PV-Überschüsse speichern → weniger Netzbezug zu hohen Preisen.
Für einen Betrieb mit 5 GWh/Jahr kann ein Speicher im MW-Bereich je nach Lastprofil hohe fünf- bis sechsstellige Einsparungen pro Jahr ermöglichen.
Der Effekt: Sie werden vom Preisnehmer zum aktiven Kostengestalter.
Für förderberechtigte Unternehmen zählt der Speicher als Dekarbonisierungsmaßnahme und erfüllt Investitionspflichten. Für alle anderen ist er eine unabhängige, langfristige Strukturmaßnahme – ganz ohne Politik.

Check: Gehören Sie zur Zielgruppe des Industriestrompreises?
Prüfen Sie, ob Ihre Branche auf der KUEBLL-/Carbon-Leakage-Liste steht und Ihre Energieintensität hoch genug ist oder ob Sie alternativ die CISAF-Kriterien erfüllen.
Lastgang & Netzentgelte analysieren
Wie hoch sind Ihre Leistungsspitzen?
Welcher Anteil der Kosten sind Netzentgelte und Leistungspreise?
Welche Beschaffungsmodelle nutzen Sie heute?
Szenarien bis 2030 rechnen
Wie entwickeln sich Ihre Stromkosten, wenn Sie nichts tun?
Wie sehen die Kosten aus mit:
optimierter Beschaffung,
PV-Anlage,
PV + Batteriespeicher,
Lastmanagement?
Business Case für einen Batteriespeicher aufsetzen
Dimensionierung am Lastgang, nicht „Pi mal Daumen“.
Klar trennen:
Einsparung durch Peak Shaving
Einsparung durch Preis-Arbitrage
Mehrertrag aus PV-Eigenverbrauch
Förderfähigkeit prüfen
Viele Förderprogramme sowie der Industriestrompreis selbst werten Speicher, Flexibilität & Effizienz als anrechenbare Investitionen.
Der Industriestrompreis 2026 ist ein wichtiges Signal – aber vor allem für große, stromintensive Konzerne. Für den typischen Mittelständler mit 0,5–20 GWh Jahresverbrauch bleibt die Realität: hohe, volatile Stromkosten, trotz Stromsteuer- und Netzentgeltentlastung.
Gerade deshalb lohnt es sich jetzt, den eigenen Strompreis aktiv zu gestalten:
mit intelligenter Beschaffung,
mit PV-Eigenerzeugung,
und vor allem mit Batteriespeichern, die Ihre Lastspitzen glätten, Preisrisiken reduzieren und Sie unabhängiger von politischen Ad-hoc-Lösungen machen.