KUEBLL-Liste: Das müssen Industrieunternehmen jetzt wissen
- Datum: 19.12.2025
KUEBLL-Liste: Was dahintersteckt, wer dazugehört – und warum das für Industrieunternehmen jetzt wichtig ist
Mit dem geplanten Industriestrompreis ab 2026 rücken Entlastungen für energieintensive Unternehmen näher. Profitieren werden jedoch nicht alle Branchen: Entscheidend ist die KUEBLL-Branchenliste der EU, die den Zugang regelt. Die konkrete Ausgestaltung befindet sich noch in Klärung; einzelne Einschätzungen basieren daher auf dem aktuellen Kenntnisstand.
Für viele Unternehmen ist sie der zentrale “Gatekeeper” – denn sie entscheidet in mehreren Instrumenten darüber, ob eine Entlastung grundsätzlich überhaupt möglich ist.
In diesem Beitrag erklären wir einfach und praxisnah,
was die KUEBLL-Liste ist,
warum sie so wichtig ist,
welche Branchen typischerweise darunterfallen
und wie Sie schnell prüfen können, ob Ihr Unternehmen dazugehört.
Was bedeutet „KUEBLL“ überhaupt?
KUEBLL steht für die EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (auf EU-Ebene häufig als CEEAG bezeichnet). Diese Leitlinien sind kein Förderprogramm, sondern der beihilferechtliche Rahmen, nach dem die EU-Kommission beurteilt, ob nationale Entlastungen oder Fördermaßnahmen zulässig sind. Die Kommission wendet diese Leitlinien für meldepflichtige Beihilfen seit 27. Januar 2022 an.
Kurz gesagt: Wenn der Staat bestimmten Unternehmen beim Strompreis helfen will, muss das EU-beihilfekonform gestaltet sein.
Was ist die KUEBLL-Liste – und wozu gibt es sie?
Im Kontext der KUEBLL/CEEAG gibt es Branchenlisten für stromkosten- und/oder handelsintensive Wirtschaftszweige, bei denen die EU von einem (erhöhten) Verlagerungs- bzw. Wettbewerbsrisiko ausgeht. In Deutschland wird diese Logik in mehreren Regelwerken aufgegriffen – prominent z. B. bei der Begrenzung bestimmter Umlagen.
In den Leitlinien sind Sektoren vermerkt, die besonders hohe Energieverbräuchehaben und im internationalen Wettbewerb stehen; für diese Sektoren erlaubt die EU besondere Fördermaßnahmen.

KUEBLL-Liste in Deutschland: Warum Sie oft „Liste 1“ und „Liste 2“ sehen
In der deutschen Praxis begegnet Ihnen die KUEBLL-Logik häufig über die Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG): Dort sind die „stromkosten- oder handelsintensiven Branchen“ in zwei Listengegliedert.
Liste 1: Wirtschaftszweige mit erheblichem Carbon-Leakage-Risiken
Liste 2: Wirtschaftszweige, die die CISAF-Kriterien individuell nachweisen müssen
Die Zuordnung erfolgt über WZ-2008-Codes (Klassifikation der Wirtschaftszweige).
Wichtig: Die Branchenzugehörigkeit allein reicht in der Regel nicht. Beim EnFG sind z. B. zusätzliche Voraussetzungen typisch (u. a. strommengenbezogene Schwellen und Nachweise). Das BAFA-Merkblatt verweist explizit darauf, dass Unternehmen für eine Umlagenbegrenzung einer Branche aus Liste 1 oder 2 zugeordnet sein müssen und dass die Branchenlisten auf KUEBLL zurückgehen.
Wer „gehört dazu“? Beispiele für typische KUEBLL-/EnFG-Branchen
Die Listen sind detailliert nach WZ-Code aufgebaut. Zur Einordnung ein paar Beispiele (Auszug, nicht vollständig):
Liste 1 enthält u. a. Bereiche wie:
Teile des Bergbaus / Rohstoffgewinnung (z. B. Steinkohle, Erdgas, Erze, Salz)
Teile der Nahrungsmittelverarbeitung (z. B. Zucker, Stärke, Säfte – je nach Code)
Energieintensive Metall- und Elektro-Wertschöpfung: z. B. „Herstellung von elektronischen Bauelementen“ (WZ 2611) sowie „Herstellung von Batterien und Akkumulatoren“ (WZ 2720)
- Teile von Papier/Pappe-Waren (z. B. Schreibwaren/Bürobedarf aus Papier; sonstige Waren aus Papier/Pappe)
Liste 2 enthält u. a.:
weitere Bereiche der Lebensmittelindustrie (z. B. Schlachten, Milchverarbeitung, Teigwaren)
Teile der Bau-/Grundstoffindustrie (z. B. Ziegel und Baukeramik, Kalk und gebrannter Gips)
Wenn Sie in energieintensiven Grundstoff- und Vorleistungsindustrien unterwegs sind (Metalle, mineralische Baustoffe, Chemie-/Materialvorprodukte, ausgewählte Papier-/Glas-/Keramik-Segmente etc.), ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein passender WZ-Code in einer der Listen auftaucht – die konkrete Zuordnung ist aber immer code- und standortbezogen.
So prüfen Sie in 10 Minuten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist
WZ-2008-Code ermitteln
Häufig steht der Code in internen Stammdaten (ERP/Controlling), in Auskünften zur Klassifikation oder ergibt sich sauber aus Ihrer Haupttätigkeit.Abgleich mit der relevanten Branchenliste
In Deutschland ist dafür – je nach Instrument – u. a. die EnFG Anlage 2 (Liste 1 & 2) eine zentrale Referenz.Nicht vergessen: Zusatzkriterien
Viele Entlastungen knüpfen zusätzlich an Strommengen, Abnahmestellenlogik und Nachweispflichten an. Beim EnFG wird z. B. im Kontext der Begrenzung auf Abnahmestellen und Strommengen abgestellt.
Fazit: KUEBLL ist kein Buzzword, sondern ein Gatekeeper
Die KUEBLL-Liste ist in der Praxis weniger „die eine Liste“, sondern ein EU-beihilferechtliches Prinzip, das über Branchenlisten (Liste 1/2) und Codes in konkrete Entlastungsmechanismen übersetzt wird – etwa im EnFG.
Wenn Sie energieintensiv sind, lohnt es sich, das Thema proaktiv anzugehen:
Branchenzuordnung sauber klären (WZ-Code, Haupttätigkeit, Abnahmestellenlogik)
Datenbasis für mögliche Nachweise vorbereiten
Parallel echte Kostensenker umsetzen (Netzentgelte/Leistung, Lastspitzen, Flexibilität, PV/BESS)
