KUEBLL-Liste: Das müssen Industrieunternehmen jetzt wissen

KUEBLL-Liste: Das müssen Industrieunternehmen jetzt wissen

KUEBLL-Liste: Was dahintersteckt, wer dazugehört – und warum das für Industrieunternehmen jetzt wichtig ist

Mit dem geplanten Industriestrompreis ab 2026 rücken Entlastungen für energieintensive Unternehmen näher. Profitieren werden jedoch nicht alle Branchen: Entscheidend ist die KUEBLL-Branchenliste der EU, die den Zugang regelt. Die konkrete Ausgestaltung befindet sich noch in Klärung; einzelne Einschätzungen basieren daher auf dem aktuellen Kenntnisstand.

Für viele Unternehmen ist sie der zentrale “Gatekeeper” – denn sie entscheidet in mehreren Instrumenten darüber, ob eine Entlastung grundsätzlich überhaupt möglich ist.

In diesem Beitrag erklären wir einfach und praxisnah,

  • was die KUEBLL-Liste ist,

  • warum sie so wichtig ist,

  • welche Branchen typischerweise darunterfallen

  • und wie Sie schnell prüfen können, ob Ihr Unternehmen dazugehört.

Was bedeutet „KUEBLL“ überhaupt?

KUEBLL steht für die EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (auf EU-Ebene häufig als CEEAG bezeichnet). Diese Leitlinien sind kein Förderprogramm, sondern der beihilferechtliche Rahmen, nach dem die EU-Kommission beurteilt, ob nationale Entlastungen oder Fördermaßnahmen zulässig sind. Die Kommission wendet diese Leitlinien für meldepflichtige Beihilfen seit 27. Januar 2022 an.

Kurz gesagt: Wenn der Staat bestimmten Unternehmen beim Strompreis helfen will, muss das EU-beihilfekonform gestaltet sein.

Was ist die KUEBLL-Liste – und wozu gibt es sie?

Im Kontext der KUEBLL/CEEAG gibt es Branchenlisten für stromkosten- und/oder handelsintensive Wirtschaftszweige, bei denen die EU von einem (erhöhten) Verlagerungs- bzw. Wettbewerbsrisiko ausgeht. In Deutschland wird diese Logik in mehreren Regelwerken aufgegriffen – prominent z. B. bei der Begrenzung bestimmter Umlagen.

In den Leitlinien sind Sektoren vermerkt, die besonders hohe Energieverbräuchehaben und im internationalen Wettbewerb stehen; für diese Sektoren erlaubt die EU besondere Fördermaßnahmen. 

KUEBLL-Liste in Deutschland: Warum Sie oft „Liste 1“ und „Liste 2“ sehen

In der deutschen Praxis begegnet Ihnen die KUEBLL-Logik häufig über die Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG): Dort sind die „stromkosten- oder handelsintensiven Branchen“ in zwei Listengegliedert.

Die Zuordnung erfolgt über WZ-2008-Codes (Klassifikation der Wirtschaftszweige). 

Wichtig: Die Branchenzugehörigkeit allein reicht in der Regel nicht. Beim EnFG sind z. B. zusätzliche Voraussetzungen typisch (u. a. strommengenbezogene Schwellen und Nachweise). Das BAFA-Merkblatt verweist explizit darauf, dass Unternehmen für eine Umlagenbegrenzung einer Branche aus Liste 1 oder 2 zugeordnet sein müssen und dass die Branchenlisten auf KUEBLL zurückgehen.

Wer „gehört dazu“? Beispiele für typische KUEBLL-/EnFG-Branchen

Die Listen sind detailliert nach WZ-Code aufgebaut. Zur Einordnung ein paar Beispiele (Auszug, nicht vollständig):

Liste 1 enthält u. a. Bereiche wie:

  • Teile von Papier/Pappe-Waren (z. B. Schreibwaren/Bürobedarf aus Papier; sonstige Waren aus Papier/Pappe) 

Liste 2 enthält u. a.:

Wenn Sie in energieintensiven Grundstoff- und Vorleistungsindustrien unterwegs sind (Metalle, mineralische Baustoffe, Chemie-/Materialvorprodukte, ausgewählte Papier-/Glas-/Keramik-Segmente etc.), ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein passender WZ-Code in einer der Listen auftaucht – die konkrete Zuordnung ist aber immer code- und standortbezogen.

So prüfen Sie in 10 Minuten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist

Fazit: KUEBLL ist kein Buzzword, sondern ein Gatekeeper

Die KUEBLL-Liste ist in der Praxis weniger „die eine Liste“, sondern ein EU-beihilferechtliches Prinzip, das über Branchenlisten (Liste 1/2) und Codes in konkrete Entlastungsmechanismen übersetzt wird – etwa im EnFG. 

Wenn Sie energieintensiv sind, lohnt es sich, das Thema proaktiv anzugehen:

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Rechnet sich das für mein Unternehmen?