Mit ihrer MiSpeL-Festlegung (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) hat die Bundesnetzagentur im September 2025 den richtigen Schritt gemacht. Sie bleibt aber auf halbem Weg stehen. Die öffentliche Debatte feiert die neue Pauschaloption bis 30 Kilowatt-Peak als Vereinfachung für den Heimspeichermarkt. Für das bisher am geringsten ausgebaute Segment mit dem volkswirtschaftlich relevantesten Potenzial passiert noch zu wenig: Gewerbe- und Industriespeicher. Gerade hier entscheidet sich, ob Deutschland seine Flexibilitätsziele erreicht.
Die eigentliche Nachricht: die Abgrenzungsoption
Die Ausschließlichkeitsoption nach § 19 Abs. 3a EEG war ein Konstruktionsfehler: Erhält die gekoppelte Erzeugungsanlage die Marktprämie, darf der Batteriespeicher keinen Graustrom aus dem Netz aufnehmen, sonst fällt die Förderung. Für industrielle Standorte mit PV-Überschuss und speicherbasierter Lastspitzenkappung oder Arbitragehandel war das eine Renditebremse, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechtfertigen lässt.
Die Abgrenzungsoption nach § 19 Abs. 3b EEG und § 21 EnFG löst diese Zwangslage auf: Erzeugung und Speicherbezug werden auf Basis viertelstündlicher Messwerte getrennt. Der Speicher darf künftig erneuerbaren Strom zwischenspeichern und, bilanziell sauber getrennt, Graustrom aus dem Netz aufnehmen, ohne die Marktprämie der vorgelagerten Anlage zu gefährden. Nur so können Speicher flächendeckend ihre Funktion betriebswirtschaftlich tragfähig übernehmen.
Deutschland und der Speicherbedarf bis 2030
Deutschland hat Ende März 2026 rund 27 GWh Batteriespeicher installiert — 20,8 GWh Heimspeicher, 5,1 GWh Großbatteriespeicher und 1,4 GWh Gewerbe- und Industriespeicher. Die Modellierungen des Fraunhofer ISE beziffern den Speicherbedarf bis 2030 auf über 100 GWh. Um diese Lücke zu schließen, muss in allen drei Speichersegmenten massiv zugebaut werden.
Heimspeicher sind bereits auf einem guten Weg. Großbatteriespeicher scheitern noch oft an Netzanschlüssen, die Pipeline von 211 GW Netzanschlussanfragen allein auf Übertragungsnetzebene zeigt jedoch, dass die Nachfrage kein Problem darstellt. Die Zusagen in Höhe von 51 GW deuten auf einen klaren Fortschritt hin. Anders sieht es im Segment der Industrie- und Gewerbespeicher aus: Das Potenzial ist groß, die wirtschaftliche Förderung fehlt. Obwohl hier der wirtschaftspolitische Hebel am größten ist, bremst der Gesetzgeber den Ausbau selbst. MiSpeL bringt die Marktprämie, ein Baustein, keine vollständige Lösung. Damit Industriespeicher die Ausbauziele tragen können, muss die Politik mehr tun.
Der Flickenteppich der Verteilnetzbetreiber
Die praktische Wirkung hängt an den Verteilnetzbetreibern (VNB). Bei Zählpunktlogik, Messkonzept und Datenübermittlung lässt die Festlegung erhebliche Spielräume. Ein VNB, der viertelstündliches Submeteringakzeptiert, ermöglicht kalkulierbare Projekte in Monaten. Ein VNB, der auf eichrechtlicher Vollauslegung besteht, treibt die Messkosten in die Höhe und verzögert die Inbetriebnahme um Quartale. Zwei Projekte gleichen Zuschnitts haben heute völlig unterschiedliche Konditionen, je nach Postleitzahl. Das ist ein unverhältnismäßiges und willkürliches Standortrisiko.
Die Bundesnetzagentur muss diese Spielräume mit einem verbindlichen Praxisleitfaden schließen und die VNB auf eine einheitliche Messkonzeptlogik verpflichten, bevor die Festlegung 2026 in Kraft tritt. Der Flickenteppich kostet Wachstum.
Appell an die Industrie
An die Unternehmen, die heute noch zögern: Wer MiSpeL an die Rechtsabteilung delegiert oder auf den Abschluss der Netzentgeltreform wartet, handelt ökonomisch gegen das eigene Interesse.
Die Abgrenzungsoption soll noch in 2026 unmittelbar nutzbar sein und deckt den Großteil industrieller Setups ab. Wer jetzt ein Pilotprojekt mit belastbarem Messkonzept aufsetzt, baut intern Erfahrung auf, bindet Erlösströme frühzeitig und hat beim nächsten Investitionszyklus einen Vorsprung. Wer wartet, könnte ein bis zwei Jahre Projektlaufzeit verlieren: ein spürbarer Posten in jeder Investitionsrechnung.
Industriespeicher sind längst keine Förderprojekte, die am Verlängerungsdraht der EEG-Prämie hängen. Sie sind Anlageninvestitionen mit kurzer Amortisationsdauer, Kapitalkostenlogik und strategischem Wert für die Stromkostenstruktur. Und genau so sollten sie behandelt werden.
Ob die industrielle Speicherlücke geschlossen wird, entscheidet sich in den nächsten zwölf Monaten: daran, wie konsequent BNetzA, VNB und Gesetzgeber die Lücken der Festlegung schließen — und daran, wie mutig die Industrie die bereits heute offene Tür nutzt. Beide Seiten dürfen sich nicht auf die Verantwortung der anderen berufen.